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Auch die Gemeinde Sulzbach-Laufen wird sich der Empfehlung der kommunalen Landesverbände anschließen und für den Januar die Elternbeiträge erlassen, soweit keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Wie mit den Februarbeiträgen verfahren wird, entscheidet sich noch.
Bereits bezahlte Beträge werden ggf. erstattet oder im Folgemonat verrechnet. Die Abrechnung der Notbetreuung erfolgt nach tatsächlicher Inanspruchnahme.