Kommunale Wärmeplanung: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Sulzbach-Laufen

Zukunftsfähige Wärmeversorgung für Sulzbach-Laufen

Die Wärmeversorgung von Gebäuden ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Energieversorgung und spielt eine entscheidende Rolle beim Erreichen der Klimaschutzziele. Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sind Städte und Gemeinden verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Die Gemeinde Sulzbach-Laufen führt daher die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch. Die hierfür entstehenden Aufgaben werden nach dem Konnexitätsprinzip finanziell ausgeglichen. Die Wärmeplanung schafft eine wichtige strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie untersucht die bestehende Wärmeversorgung im Gemeindegebiet und zeigt auf, welche Möglichkeiten für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung künftig bestehen.

Dabei werden unter anderem betrachtet:

  • der aktuelle Wärmebedarf,
  • die vorhandenen Heizsysteme,
  • bestehende Energieinfrastrukturen,
  • Potenziale für erneuerbare Energien,
  • Möglichkeiten für Wärmenetze und dezentrale Versorgungslösungen.

Die Kommunale Wärmeplanung dient dabei lediglich als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Energieversorger sowie die Kommune selbst. Sie trifft jedoch keine unmittelbaren Vorgaben für einzelne Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Warum erstellen wir einen Wärmeplan?

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).

Ziele der Planung sind:

  • eine langfristig sichere Wärmeversorgung,
  • die schrittweise Verringerung von Treibhausgasemissionen,
  • die Nutzung lokaler Potenziale erneuerbarer Energien,
  • die Schaffung von Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und Investoren,
  • die Identifizierung wirtschaftlicher und nachhaltiger Versorgungsoptionen.

Die Wärmeplanung ist damit ein wichtiger Baustein für die zukünftige Entwicklung von Sulzbach-Laufen.

Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab?

Die Bearbeitung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten:

1. Eignungsprüfung

Zunächst wird geprüft, welche Gebiete grundsätzlich für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung – beispielsweise durch Wärmenetze – geeignet sein könnten.

Ergebnisse der Eignungsprüfung:

Hier finden Sie die Ergebnisse der Eignungsprüfung (PDF-Dokument, 597,69 KB, 07.08.2026)

2. Bestandsanalyse

Im Rahmen der Bestandsanalyse werden die heutigen Strukturen der Wärmeversorgung erfasst. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmeverbräuche,
  • Energieträger,
  • Heizungsstrukturen,
  • Gebäudearten und Gebäudenutzungen,
  • bestehende Energie- und Wärmenetze.

    3. Potenzialanalyse

Anschließend werden die örtlichen Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung untersucht. Dazu gehören beispielsweise:

  • Geothermie,
  • Umweltwärme,
  • Solarthermie,
  • Biomasse,
  • Abwärmepotenziale,
  • Möglichkeiten für Wärmenetze.

4. Entwicklung eines Zielszenarios

Auf Basis der ermittelten Daten wird ein Zielszenario entwickelt.

Dieses zeigt auf, wie die Wärmeversorgung bis hin zur Treibhausgasneutralität langfristig ausgestaltet werden kann.

5. Maßnahmenstrategie

Abschließend werden Handlungsfelder und Maßnahmen definiert, die die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen können.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde Sulzbach-Laufen informiert regelmäßig über den Fortschritt der Kommunalen Wärmeplanung. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sich über die Ergebnisse zu informieren und Anregungen einzubringen.

Informationen zu Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Beteiligungsmöglichkeiten werden auf dieser Seite fortlaufend bekannt gegeben.

Wichtige Hinweise

Die Kommunale Wärmeplanung ist zunächst eine strategische Planung und keine Ausbauentscheidung.

Insbesondere gilt:

  • Aus der Ausweisung eines Wärmenetzeignungsgebietes entsteht kein Anspruch auf den Bau eines Wärmenetzes.
  • Die Kommune wird durch die Wärmeplanung nicht verpflichtet, ein Wärmenetz zu errichten oder zu betreiben.
  • Für mögliche Umsetzungsprojekte sind in der Regel weitere technische und wirtschaftliche Untersuchungen erforderlich.
  • Die Entscheidung über konkrete Investitionen erfolgt unabhängig vom Wärmeplan in gesonderten Verfahren.

Die Kommunale Wärmeplanung schafft somit eine belastbare Datengrundlage für zukünftige Entscheidungen, ersetzt diese aber nicht.

Ansprechpartner

Madlen Stump
Vorzimmer
Telefon: Telefonnummer: 07976 91075-11
E-Mail: madlen.stump(@)sulzbach-laufen.de

Weitere Informationen