Neuregelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes
treten zum 01. Juni in Kraft
Das aus dem Jahr 2007 stammende und zuletzt im März 2009 geänderte Landesnichtraucherschutzgesetz wurde Ende 2025 abermals geändert. Die Neuregelungen treten nun zum 01.06.2026 in Kraft. Mit der Novelle sollen insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und chronisch Erkrankte besser vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens geschützt werden. Neu in dem Gesetz ist unter anderem, dass sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte beschränkt. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig vom Nikotin- oder Cannabis-Gehalt – werden künftig einbezogen.
Die Kernpunkte der Neuregelung sind:
- Aufnahme von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichem in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
- Grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Rauchverbot im Freien auf öffentlichen Kinderspielplätzen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ebenso darf auf Schulhöfen nicht mehr geraucht werden.
- Die Ausweitung von Rauchverboten auf bestimmte Außenbereiche wie Zoos, Freizeitparks und Freibäder wurde in den Gesetzesentwurf aufgenommen – mit der Möglichkeit der Ausweisung klar abgegrenzter Raucherbereiche.
- In der Gastronomie und in Diskotheken darf weiterhin in Rauchernebenräumen geraucht werden, der Zutritt zu Rauchernebenräumen wird allerdings nur volljährigen Personen gestattet. Bereits am Eingang des Betriebs muss verpflichtend auf die Existenz eines Rauchernebenraums hingewiesen werden.


