Die Gutscheinkarten 2025 zum Landesfamilienpass können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Sulzbach-Laufen abgeholt werden.
Folgender Personenkreis kann den Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarten beziehen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Der berechtigte Personenkreis kann mit den Gutscheinkarten 2025 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen staatlichen Angebote besuchen.
Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie weitere Hinweise finden Sie unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass