Seit 01. Mai gilt im Pass‐ und Ausweiswesen eine wichtige Änderung: Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen nicht mehr in Papierform bei Bürgerbüros und Ausländerbehörden eingereicht werden. Künftig ist nur noch die digitale Übermittlung biometrischer Passfotos zulässig.
Nur in Ausnahmefällen können übergangsweise bis zum 31. Juli 2025 noch Papierlichtbilder akzeptiert werden.
Diese Neuerung soll Manipulationen vermeiden und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung. Gleichzeitig soll der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht werden.
Übermittlung des digitalen Fotos an die Verwaltung
Künftig gibt es zwei Möglichkeiten, das digitale Passfoto an die Behörde einzureichen:
- Über Fotostudios und Drogeriemärkte: Viele Fotografen und die Drogeriemarktkette dm bieten den Service an. Die Fotos werden dem Bürgerbüro oder der Ausländerbehörde über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie eine Übersicht über zertifizierte Fotostudios (https://alfo-passbild.com) und dm-Märkte (https://www.dm.de) in Ihrer Nähe.
- Aufnahme vor Ort an Behörden‐Terminals: Das Bürgerbüro wird noch mit Geräten für die direkte Aufnahme der Fotos vor Ort ausgestattet. Dieser Service steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Wir informieren, sobald dies möglich ist.
Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument oder einen elektronischen Aufenthaltstitel in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 Euro. Die Preise bei Fotografen und anderen Anbietern können hiervon abweichen.
Führerschein erfordert weiterhin Papierfoto
Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.
Selbst erstellte und ausgedruckte, aber auch digitale Fotos auf eigenen Speichermedien können nicht verwendet werden. Die Passfotos müssen weiterhin den biometrischen Anforderungen entsprechen.