Aktuelles: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Übermittlung von Meldedaten

Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrÄndG 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt.

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial darf die Meldebehörde jährlich dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die nächste Datenübermittlung erfolgt zum 31. März 2026 und betrifft Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahr 2008).
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen Ihr widersprochen haben.

Die Betroffenen, die keine Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, werden daher gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt Sulzbach-Laufen,

Frau Bohn, Eisbachstraße 24, 74429 Sulzbach-Laufen, schriftlich (dagmar.bohn(@)sulzbach-laufen.de) oder bei persönlicher Vorsprache bis spätestens 30.03.2026 mitzuteilen.