Landesfamilienpass - Gutscheinkarten 2022
Artikel vom 13.01.2022
Die Gutscheinkarten 2022 zum Landesfamilienpass können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Sulzbach-Laufen abgeholt werden.
Folgender Personenkreis kann den Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarten beziehen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Seit 01.01.2022 Wohngeldberechtigte
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Der berechtigte Personenkreis kann mit den Gutscheinkarten 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen staatlichen Angebote besuchen.
Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie weitere Hinweise finden Sie unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass