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Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost schützen

Artikel vom 04.11.2021

Das Bürgermeisteramt bittet alle Einwohner, ihre Haus- und Gartenwasseranschlüsse sowie die Wasserzähler rechtzeitig vor Frost zu schützen. Insbesondere in Kellern in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen sollten Türen und Fenster immer geschlossen gehalten und undichte Stellen im Mauerwerk abgedeckt werden. Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen müssen auf ihre Dichtheit überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste über den Winter durch Frostschäden zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen.

Da für Wasserverluste oder Schäden an Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar sind, bittet das Bürgermeisteramt, die vorstehenden Hinweise im eigenen Interesse zu beachten.

Bitte überprüfen Sie auch den Zählerstand des Wasserzählers in regelmäßigen Zeitabständen z.B. 1 x im Monat!

Rohrbrüche, die nicht bemerkt werden, führen zu einem sehr hohen Wasserverbrauch und die daraus resultierenden Verbrauchskosten muss der Wasserabnehmer tragen.