Aktuelles: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Artikel vom 23.02.2023

Auch die Gemeinde Sulzbach-Laufen muss für den Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Hall eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 liefern.

Daher suchen wir interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Amt einer Schöffin oder eines Schöffen haben. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den kleinen und großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind auch Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt für sie.

Wer Schöffin oder Schöffe werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie in der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bzw. ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.

Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen, die durch den Jugendhilfeausschuss im Landkreis Schwäbisch Hall gewählt werden, sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Zu den Rechten eines Schöffen gehört unter anderem, Fragen an Prozessbeteiligte zu stellen und an allen Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. Zu den Pflichten gehört die Teilnahme an mindestens 12 Sitzungen pro Jahr. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Sie sind zugleich vor einer Kündigung wegen der Ausübung dieses Ehrenamts geschützt.

Mehr Informationen zum Schöffenamt, sowie die Broschüre „Leitfaden für Schöffen“ gibt es auf der Homepage des Justizministeriums www.justiz-bw.de. Auch auf der Homepage des Bundes Ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW) gibt es unter www.schoeffen-bw.de ausführliche Informationen.

Wer Interesse an der Ausübung eines solchen Ehrenamtes hat, sollte sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Sulzbach-Laufen bis 26.03.2023 melden. Alle Meldungen werden dann dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat trifft daraufhin eine Auswahl und wird je 2 Interessentinnen und Interessenten dem Landgerichtspräsidenten vorschlagen. Von der Justiz wird dann letzten Endes die Auswahl getroffen.

Hier geht es zum Bewerbungsformular (PDF-Datei)