Aktuelles: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Hägeleshöfle" in Hägeleshöfle

Artikel vom 02.03.2023

Der Gemeinderat Sulzbach-Laufen hat am 20.02.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Hägeleshöfle" in Hägeleshöfle einschließlich der Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung beschlossen, sowie am 20.02.2023 in
öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom
20.02.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.
Der Geltungsbereich der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung ist im folgenden Kartenausschnitt
dargestellt.

Hier geht es zum Kartenausschnitt (PDF-Datei).

Die Entwürfe der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen
und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung werden
vom 09.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen
Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt
eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im
Internet auf der Homepage der Gemeinde Sulzbach-Laufen und im zentralen Internetportal des
Landes Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Bock
Bürgermeister