Bürgerbüro
Auskunfts-Service-Ausweise (ASA)
ASA steht für Auskunfts-Service-Ausweise und beinhaltet die Möglichkeit, den Status Ihres Personalausweis-/Reisepassantrags abzurufen.
Sie haben die Möglichkeit bei Antragstellung Ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Mit Nutzung des Auskunfts-Service-Ausweise (ASA) kann damit auf eine Benachrichtigung mittels Abholnachricht per Post verzichtet werden und Sie erhalten ab sofort eine E-Mail oder SMS, wenn Ihr Dokument abholbereit ist. Zudem erhalten Sie bereits bei Antragstellung ein Schreiben, aus dem alle erforderlichen Daten hervorgehen,
die Sie benötigen, um den Status Ihres Dokuments abzufragen. Sie müssen für diesen Online-Dienst lediglich Ihre mitgeteilte Seriennummer und Ihr Geburtsdatum eingeben.
Ansprechpartner Pass- und Personalausweisangelegenheiten
Standesamt
Sie möchten heiraten?
Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Ereignet sich in der Familie ein Sterbefall, ist für die Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen.
Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen.
1. Sterbeanzeige beim Standesamt durch Bestatter oder Angehörige
Der Sterbefall ist beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Hierfür benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie Geburts- und Heiratsurkunde und bei verwitweten Verstorbenen auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Die Todesbescheinigung des Arztes. Beim Sterbefall im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt.
2. Auftrag für Einsargung und Überführung an ein Beerdigungsinstitut bzw. lizensierten Schreiner
Sofern das Rathaus an Wochenenden nicht erreicht werden kann, muss der Friedhofswärter wegen des Termins für die Überführung direkt verständigt werden.
Herrn Peter Beißwenger, Tel. Telefonnummer: 0173 204 86 08 oder
Bauhofleiter Herrn Jochen Gentner, Tel. Telefonnummer: 0170 237 13 78.
3. Vorsprache beim Zuständigen Pfarramt
Evang. Pfarramt Sulzbach-Laufen, Tel. Telefonnummer: 07976 361
Kath. Pfarramt Gaildorf (Pater Tomy Thomas), Tel. Telefonnummer: 07971 6326
- Termin und Uhrzeit für Überführung und Beerdigung. Wichtig: Der Termin muss vom Bürgermeisteramt bestätigt werden!
- Gespräch über die Beerdigung und den Gottesdienst
- dazu bitte Sterbeurkunde mitnehmen
4. Aufgabe Traueranzeige und die Verständigung der Verwanden
Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.
5. Absprache wegen musikalischer Umrahmung der Bestattung
Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Vereine.
6. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken
• evtl. vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden
• den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen
• das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= Hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) zu beantragen.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeinde Sulzbach-Laufen jederzeit zur Verfügung.
Flyer Bestattungsgebühren (PDF-Dokument, 600,46 KB, 22.06.2023)
Vordruck zur Grabwahl (PDF-Dokument, 109,62 KB, 22.06.2023)
Sie sind auf der Suche nach einem passenden Trauerredner?
Ansprechpartner Standesamtsangelegenheiten
Bitte nehmen Sie bei aller Art an Standesamtsangelegenheiten vorher Kontakt mit dem Standesamt auf.




