Dienstleistungen: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Erziehungsberatung

Kinder zu erziehen ist keine leichte Aufgabe. Besonders wenn Kinder die Pubertät erreichen und es zu einem Abnabelungsprozess von den Eltern kommt, sind Schwierigkeiten meist vorprogrammiert. Wenn es zwischen Ihnen und Ihren Kindern immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommt oder Sie das Gefühl haben, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen, können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

Diese wird vom Jugendamt und von Erziehungsberatungsstellen angeboten und soll helfen, zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen, Konflikte in der Erziehung zu lösen, um so weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Jugendamt oder bei einer Erziehungsberatungsstelle – eventuell gemeinsam mit Ihrem Kind.

Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistand, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe) nötig sind, können Sie diese beim Jugendamt beantragen.

Unterlagen

Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie das Jugendamt über erforderliche Unterlagen und Nachweise.

Kosten

Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

Bezugsort

Standort: Schwäbisch Hall
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Schwäbisch Hall: Gaildorfer Straße 12, 74523 Schwäbisch Hall

Standort: Crailsheim
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Schwäbisch Hall: In den Kistenwiesen 2a, 74564 Crailsheim

Webseite:
http://www.eb-landkreis-sha.de

Eine Liste der Erziehungsberatungsstellen in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Baden-Württemberg e.V.

Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigebeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 06.04.2017