Aktuelles: Gemeinde Sulzbach Laufen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sulzbach-Laufen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
CupcakeFacebook
GeomapImagefilmYoutubeFacebookInstagram

Einrichtung eines Notfalltreffpunktes

Artikel vom 19.02.2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir haben im Mitteilungsblatt bereits mehrfach zum Thema „längerfristige Stromausfallszenarien“ berichtet. Nach wie vor gibt es keinen Anlass für übermäßige Sorge. Die Wahrscheinlichkeit für großflächige und langandauernde Stromausfälle scheint eher gering. Auszuschließen sind sog. „Blackout Szenarien“ aber nicht. Daher ist es sinnvoll auf verschiedene Notfallszenarien vorbereitet zu sein, seien es nun lokale oder regionale Stromausfälle nach Stürmen, Hochwasser, Hackerangriffe auf Energieversorger oder aber eben Energiemangellagen. Eine Notfallausstattung zu Hause in Form gewisser Trinkwasser- und Lebensmittelvorräte, Batterien, Taschenlampen, stromunabhängiges Radio usw. sind auf jeden Fall grundsätzlich sinnvoll. Eine gute Informationsquelle ist der Ratgeber des Bundeamtes für Bevölkerungsschutz. Deren Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ haben wir im Juni 2022 an alle Haushalte verteilen lassen. Sie finden diese Broschüre auch digital auf der Homepage des Amtes für Bevölkerungsschutz oder bekommen diese auf dem Rathaus.

Seitens der Landesregierung wurde den Kommunen in Baden-Württemberg zudem angeraten, sogenannte Notfallsammelplätze / Notfalltreffpunkte einzurichten. Sollte es zu großflächigen, länger andauernden Stromausfällen kommen, wird nach geraumer Zeit auch sämtliche Telekomunikation (Internet, Telefon, Fernsehen etc.) und auch die Alarmierung der Rettungsdienste/ Feuerwehren ausfallen. Daher haben sich die Gemeindeverwaltung, unsere Feuerwehrleitung und die Spitze der DRK-Ortsgruppe abgestimmt.

Wir möchten unsere Bevölkerung hiermit informieren bzw. daran erinnern, dass im Falle eines längerfristigen und großflächigen Stromausfalls nach ca. 24 Stunden ein Notfalltreffpunkt beim zentralen Feuerwehrgerätehaus/ dem Bauhof im Bereich Kleinteutschenhof 6 und 7 eingerichtet wird.

Sollte es zu einem überregionalen, länger andauernden Stromausfall kommen, werden sich Bürgermeister, teile der Gemeindeverwaltung, das Bauhofteam, insbesondere aber auch Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie Mitglieder der DRK-Ortsgruppe am zentralen Feuerwehrgerätehaus, Kleinteutschenhof 6, einfinden und so als erste Anlaufstelle in akuten Notlagen zur Verfügung stehen.

Wir möchten darauf hinwiesen, dass es hier an diesem Treffpunkt keine Treibstoff- oder Lebensmittelvorräte gibt, die abgegeben werden können. Diese sind nur für den Eigenbedarf der Hilfskräfte vorgesehen. Hier kann aber Hilfe in medizinischen Notlagen über Funk bei der Leitstelle angefordert, es können Informationen bereitgestellt werden und auch die örtliche Feuerwehr wäre hier zu erreichen.

Die Gemeinde hat auch investiert in ein Sattelitenkommunikationssystem, Notstromaggregate und war eine der ersten Kommunen, die das kostenlose Notfallpaket des Landes erhalten hat. Seitens der Gemeinde haben wir uns auch auf eine Trinkwassernotversorgung, die Bereitstellung einer Wärmehalle etc. vorbereitet.

Wir möchten nochmals betonen, dass es keinen Anlass zur erhöhten Sorge gibt. Es soll an dieser Stelle nur vorsorglich über die Einrichtung eines Notfallsammeltreffpunktes informiert werden.

Aus den erläuterten grundsätzlichen Erwägungen heraus empfehlen wir unserer Bevölkerung aber, sich mit dem Thema zu beschäftigen und entsprechend Vorsorge zu treffen.