Standesamt: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Sie möchten heiraten?

Sie haben entschlossen, Ihren gemeinsamen Lebensweg durch das Eheversprechen zu besiegeln.

Untenstehend finden Sie Informationen zur Anmeldung Eheschließung beim Standesamt.

Die Informationen zur Anmeldung Eheschließung beim Standesamt werden derzeit überarbeitet!

Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf.

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Ereignet sich in der Familie ein Sterbefall, ist für die Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen.

Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen.

Sterbefall

1. Sterbeanzeige beim Standesamt durch Bestatter oder Angehörige

 

Der Sterbefall ist beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

Hierfür benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:

Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie Geburts- und Heiratsurkunde und bei verwitweten Verstorbenen auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Die Todesbescheinigung des Arztes. Beim Sterbefall im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt.

 

2. Auftrag für Einsargung und Überführung an ein Beerdigungsinstitut bzw. lizensierten Schreiner

Sofern das Rathaus an Wochenenden nicht erreicht werden kann, muss der Friedhofswärter wegen des Termins für die Überführung direkt verständigt werden.

Herrn Peter Beißwenger, Tel. Telefonnummer: 0173 204 86 08 oder

Bauhofleiter Herrn Jochen Gentner, Tel. Telefonnummer: 0170 237 13 78.

 

3. Vorsprache beim Zuständigen Pfarramt

Evang. Pfarramt Sulzbach-Laufen, Tel. Telefonnummer: 07976 361

Kath. Pfarramt Gaildorf (Pater Tomy Thomas), Tel. Telefonnummer: 07971 6326

  • Termin und Uhrzeit für Überführung und Beerdigung. Wichtig: Der Termin muss vom Bürgermeisteramt bestätigt werden!
  • Gespräch über die Beerdigung und den Gottesdienst

- dazu bitte Sterbeurkunde mitnehmen

 

4. Aufgabe Traueranzeige und die Verständigung der Verwanden
Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.

 

5. Absprache wegen musikalischer Umrahmung der Bestattung

Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Vereine.

 

6. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken

• evtl. vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden

• den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen

• das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= Hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) zu beantragen.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeinde Sulzbach-Laufen jederzeit zur Verfügung.

 

Flyer Bestattungsgebühren (PDF-Dokument, 600,46 KB, 22.06.2023)

Vordruck zur Grabwahl (PDF-Dokument, 109,62 KB, 22.06.2023)

  

Sie sind auf der Suche nach einem passenden Trauerredner?

Hier gelangen Sie zum Infoflyer unseres ortsansässigen Trauerredners. (PDF-Dokument, 366,46 KB, 19.01.2023)