Standesamt: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Sie möchten heiraten?

Sie haben entschlossen, Ihren gemeinsamen Lebensweg durch das Eheversprechen zu besiegeln.

Untenstehend finden Sie Informationen zur Anmeldung Eheschließung beim Standesamt.

Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung:

Dem Jawort geht die förmliche Anmeldung (früher Aufgebot) voraus. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, den Trautermin zu vereinbaren. Es wird insbesondere anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob dem Heiratswunsch „Ehehindernisse“ entgegenstehen.

Die erforderlichen Unterlagen sollten vor diesem Termin beigebracht werden.

Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung ist von beiden Eheschließenden durch persönliche Vorsprache auf dem Standesamt vorzunehmen. Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser sechs Monate heiraten können.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie erforderliche Anträge und Erklärungen aufzunehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nur nach Terminvereinbarung Tel. Telefonnummer: 07976 91075-11 aufnehmen können.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sie sind beide volljährig, ledig, kinderlos und deutsche Staatsangehörige

Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Eine aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro); sofern Sie in der Gemeinde Sulzbach-Laufen wohnen, entfällt diese Bescheinigung.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Evtl. Einbürgerungs-/Erwerbsurkunde über die deutsche Staatsangehörigkeit
 

Sie haben ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder

Sie benötigen zusätzlich:

  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister  oder eine Geburtsurkunde Ihres Kindes (erhältlich beim Geburtsstandesamt Ihres Kindes)
 

Sie /Ihr Partner waren/war bereits einmal verheiratet

Sie benötigen zusätzlich:

  • Einen aktuellen Familienbuchauszug der letzten Ehe oder eine aktuelle Eheurkunde  der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder dem Eintrag des Todes (erhältlich beim letzten Eheschließungsstandesamt)
  • Falls mehrere Vorehen bestanden, bitte auch hier Urkunden vorlegen (hier genügt i. d. R. die bei dieser Ehe ausgestellte Heirats-/Eheurkunde oder der Familienbuchauszug) evtl. auch ein Scheidungsnachweis oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
 

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, sind leider sehr viele rechtliche Fragen zu klären und eine Menge Unterlagen zu besorgen. Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten hat das Standesamt zusätzlich zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners eventuell gesetzliche Ehehindernisse ergeben.

Durch diese Prüfung soll auch vermieden werden, dass die in Deutschland geschlossene Ehe später im Heimatstaat des/der Verlobten möglicherweise nicht anerkannt wird. Ausländische Staatsangehörige benötigen zum Beispiel in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies ist ein Zeugnis der zuständigen Behörde des Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.

Da jedoch jedes Land seine eigenen Rechtsvorschriften hat, ist dies immer individuell mit dem zuständigen Standesamt abzuklären. Wir bitten um Verständnis, dass eine sofortige Auskunftserteilung, welche Unterlagen benötigt werden, aufgrund der umfassenden Materie nicht möglich ist. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. Telefonnummer: 07976 91075-11 einen Termin.

  

Sie sind auf der Suche nach einem passenden Trauredner?

Hier gelangen Sie zur Homepage unseres ortsansässigen Trauredners.

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Ereignet sich in der Familie ein Sterbefall, ist für die Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen.

Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen.

Sterbefall

1. Sterbeanzeige beim Standesamt durch Bestatter oder Angehörige

 

Der Sterbefall ist beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

Hierfür benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:

Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie Geburts- und Heiratsurkunde und bei verwitweten Verstorbenen auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Die Todesbescheinigung des Arztes. Beim Sterbefall im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt.

 

2. Auftrag für Einsargung und Überführung an ein Beerdigungsinstitut bzw. lizensierten Schreiner

Sofern das Rathaus an Wochenenden nicht erreicht werden kann, muss der Friedhofswärter wegen des Termins für die Überführung direkt verständigt werden.

Herrn Peter Beißwenger, Tel. Telefonnummer: 0173 204 86 08 oder

Bauhofleiter Herrn Jochen Gentner, Tel. Telefonnummer: 0170 237 13 78.

 

3. Vorsprache beim Zuständigen Pfarramt

Evang. Pfarramt Sulzbach-Laufen, Tel. Telefonnummer: 07976 361

Kath. Pfarramt Gaildorf (Pater Tomy Thomas), Tel. Telefonnummer: 07971 6326

  • Termin und Uhrzeit für Überführung und Beerdigung. Wichtig: Der Termin muss vom Bürgermeisteramt bestätigt werden!
  • Gespräch über die Beerdigung und den Gottesdienst

- dazu bitte Sterbeurkunde mitnehmen

 

4. Aufgabe Traueranzeige und die Verständigung der Verwanden
Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.

 

5. Absprache wegen musikalischer Umrahmung der Bestattung

Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Vereine.

 

6. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken

• evtl. vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden

• den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen

• das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= Hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) zu beantragen.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeinde Sulzbach-Laufen jederzeit zur Verfügung.

 

Flyer Bestattungsgebühren (PDF-Datei)

Vordruck zur Grabwahl (PDF-Datei)

  

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