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Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg werden angepasst

Artikel vom 10.05.2022

Isolation nach positivem Corona-Test nur noch fünf
Tage, wenn 48 Stunden keine Symptome bestehen / Keine Quarantäne
mehr für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige


Gesundheitsminister Manne Lucha: „Situation in den
Krankenhäusern hat sich trotz hoher Infektionszahlen nicht
verschärft / Corona-Pandemie noch nicht vorbei“
Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heute die neuen Absonderungs-
Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch
Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Die entsprechende
Corona-Verordnung Absonderung tritt am morgigen Dienstag (3. Mai) in
Kraft. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet
wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen
und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.


„Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen
nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich
ebenfalls nicht verschärft“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag
(2. Mai) in Stuttgart. „Wir gehen nach derzeitigem Stand deshalb weiter von einem
langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen aus. Es besteht
die Hoffnung, dass wir in den Frühlings- und Sommermonaten weniger Einschränkungen
durch das Virus hinnehmen müssen. Klar sagen möchte ich aber
heute schon: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet
wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben.
Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen
mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber)
haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt
werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer
Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer
krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation
waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.


Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der
Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.


Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht
– unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen
Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten
Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus
sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt
das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands-
und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen
und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt
mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.


„Niemand von uns weiß Stand heute, wie sich das Infektionsgeschehen im
Herbst und Winter entwickelt. Nach wie vor sicher ist aber, dass eine Impfung
der beste Schutz gegen das Virus ist. Auch aufgrund der Impfungen ist es uns
gelungen, die Situation auf den Intensivstationen in der Omikron-Welle zu kontrollieren.
Dafür möchte ich mich bei allen Menschen, die sich haben impfen lassen,
herzlich bedanken“, so Minister Lucha abschließend.