Gestattung (Schankerlaubnis) rechtzeitig beantragen
Gestattung nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG)
Wir möchten darauf hinweisen, dass Vereine und Veranstalter von Festen und Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke und Speisen verkauft werden, rechtzeitig eine Gestattung (Schankerlaubnis) beantragen müssen.
Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail: info@sulzbach-laufen.de bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Folgende Angaben dazu sind notwendig:
· Veranstalter (Verein, Ansprechpartner, Handynummer)
· genaue örtliche Lage (Straße, Gebäude usw.)
· Datum
· Uhrzeiten (von...bis)
Seitens der Vereine und Veranstalter kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Gestattung bei Bekanntwerden der Veranstaltung automatisch von der Gemeindeverwaltung ausgestellt wird.
Wir bitten um Beachtung.