Aktuelles: Gemeinde Sulzbach Laufen

Seitenbereiche

CupcakeFacebook
GeomapImagefilmYoutubeFacebookInstagram

Rückblick in die letzte Gemeinderatssitzung

Artikel vom 19.05.2021

Am Montag, den 19.04. traf sich der Gemeinderat zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in der Stephan-Keck-Halle ab 18.30 Uhr. Beim Tagesordnungsunkt 1 stellte sich die STEG Stadtentwicklung Südwest zum Thema Städtebauförderung vor. Aus der Mitte des Gemeinderates sowie seitens der Gemeindeverwaltung kam in letzter Zeit immer wieder Interesse am Thema Städtebauförderung auf. Sowohl in Sulzbach, wie auch in Laufen besteht in den Ortskernen teilweise Leerstand, Immobilien wären modernisierungswürdig oder sogar abbruchreif. Land und Bund geben den Kommunen hier mit dem Thema Städtebauförderung ein Instrument  an die Hand um hier steuernd, aber vor allem auch unterstützend eingreifen zu können. Frau Silvia Fichtner stellte die STEG als Sanierungsträger und die Möglichkeiten der Städtebauförderung vor. Ziel einer Sanierungsmaßnahme  ist die Revitalisierung von Ortszentren, Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Steigerung von Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Erhalt und Ausbau der Infrastruktur. Sanierungsmaßnahmen müssen in einem abgeschlossenen Gebiet, sprich bei uns wohl im Ortskern, stattfinden. Der Ablauf einer Städtebauförderungsmaßnahme gliedert sich in die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes, bei dem die Gesamtgemeinde betrachtet wird. Anschließend folgt Phase 1 mit einer Grobanalyse und der Antragstellung zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung. Es schließt sich dann die Phase 2 mit der vorbereitenden Untersuchung und der förmlichen Feststellung des Sanierungsgebietes an. Die Phase 3 umfasst die Sanierungsdurchführung mit einer Regeldauer von 8 – 10 Jahren. Den Abschluss bildet dann die Phase 4 mit der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme.
Förderfähige Maßnahmen im Zuge einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme sind Modernisierungen/Sanierungen, Förderungen für Einzelhandel und Gewerbe, aber auch Gemeinbedarfseinrichtungen. Auch Abbruchkosten sind über eine städtebauliche Erneuerung möglich, ebenso wie Bodenordnungsmaßnahmen, Erschließungen von Straßen und Plätzen und vieles mehr. Insbesondere können im Zuge einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Privatpersonen auch Erstberatung und Unterstützung bei ihren Projekten erhalten.
Der Gemeinderat sah die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes sowie eine Antragstellung für den Ortskern Sulzbach als sinnvoll an und möchte hier so schnell wie möglich starten. Ziel ist, dass im Laufe des Jahres das Gemeindeentwicklungskonzept erstellt, sowie der Förderantrag für den Ortskern Sulzbach bis 31.10.2021 gestellt werden soll. Im Zuge solch einer städtebaulichen Maßnahme ist natürlich auch eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgesehen. Da dies aber nun aktuell in Zeiten von Corona nur digital erfolgen könnte, was der Gemeinderat als wenig pragmatisch ansah, soll dies nachgelagert im Herbst 2021 oder Frühjahr 2022 erfolgen. Hier wird es dann auch Bürgerinformationstermine sowie individuelle Beratungen für alle im Sanierungsgebiet ansässigen Eigentümer geben.
Das Thema Städtebauförderung stellt für die Gemeinde eine Chance dar und sollte, so war sich der Gemeinderat einig, bei Erfolg auch für den Ortsteil Laufen in Frage kommen. Der Gemeinderat erteilte der STEG einstimmig den Auftrag, für die Vorbereitung des Gemeindeentwicklungskonzeptes inkl. Vorbereitung eines Förderantrags. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 38.000 €.


Beim Tagesordnungspunkt 2 ging es um die Kindergartengebühren während der Corona-Pandemie. Ohne große Diskussion war sich der Gemeinderat schnell einig, dass die Kindergartengebühren sowie die Gebühren der Grundschulbetreuung ausgesetzt bleiben, solange die coronabedingte Schließung von Kindergarten und Schule andauern. Es wird wie bislang nur die tatsächliche in Anspruch genommene Betreuung abgerechnet. Der Gemeinderat wollte damit unsere Familien entlasten und der Verwaltung Planungssicherheit geben, da dieser Beschluss auch für die nächsten Monate gilt.

Es wurde im Anschluss der Tagesordnungspunkt 3 - Protokoll der letzten Sitzung abgehandelt. Bürgeranfragen unter Tagesordnungspunkt 4 lagen keine vor.

Beim TOP 5 - Bekanntgaben informierte der Vorsitzende über die aktuelle Corona Situation. Leider sind noch immer die Kindergärten und die Schule geschlossen, es gibt nur eine Notbetreuung und ein Ende ist aktuell nicht in Sicht. Sowohl in der Schule wie auch im Kindergarten wird nun mit Corona-Schnelltests gearbeitet, so der Wunsch / die Vorgabe des Landes. Nachdem sich nun auch noch der Bund mit einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes einbringen will, sind in Kürze wieder neue Regelungen zu erwarten. Der Vorsitzende äußerte sich besorgt über die wöchentlich wechselnden Vorschriften zur Corona-Pandemie. Bei der Bevölkerung scheint hier der Überblick schon lange verloren gegangen zu sein und selbst in der Verwaltung tut man sich schwer, täglich die neuen und geänderten Informationen einzusortieren und den Überblick zu behalten. Es müssten klar verständliche, einfache, einheitliche und pragmatische Regelungen her. Nur unter Mitwirkung der Bevölkerung kann man die Pandemie bekämpf werden. Dazu muss die Bevölkerungen aber auch die Chance haben, die Vorgaben im Überblick zu behalten. Außerdem muss der Bevölkerung, insbesondere auch dem Einzelhandel und der Gastronomie sowie dem Dienstleitungsgewerbe eine Perspektive aufgezeigt werden. Dieses verharren in Schockstarre kann nicht längerfristig andauern. Hier muss die Politik nun dringend Weichen stellen und Perspektiven eröffnen.

Beim Tagesordnungspunkt 6 – Private Bausachen erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in Altschmiedelfeld. Hier läuft aktuell auch ein entsprechendes Satzungsverfahren um dieses Bauvorhaben zu ermöglichen. Ferner erteilte der Gemeinderat dem Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport, Sommerrain 14 einstimmig sein Einvernehmen.

Beim Tagesordnungspunkt 7 befasste sich der Gemeinderat mit dem Thema Straßenbeleuchtung im Außenbereich. In der Vergangenheit hatte der Gemeinderat sich immer wieder mit diesem Thema beschäftigt und meist Anfragen abschlägig behandelt. Auch in der aktuellen Diskussion waren die Meinungen recht unterschiedlich, von einer kompletten Ablehnung einer Straßenbeleuchtung im Außenbereich bis hin zu einer Unterstützung für zumindest größere Weiler.
Argumente für eine Beleuchtung im Außenbereich waren das erhöhte Sicherheitsgefühl, insbesondere auch an Bushaltestellen. Gegenargumente waren vor allem aus Richtung der Landwirtschaft das Thema Lichtverschmutzung, da die Beleuchtung insektenfeindlich sei. Aber auch die Befürchtung, dass Teile der Anwohner dies ablehnen könnten. Es wurden sachlich verschiedenste Argumente ausgetauscht. Letzten Endes fasste dann der Vorsitzende aus der Vielzahl der Wortmeldungen einen Beschlussvorschlag zusammen, der mehrheitlich vom Gemeinderat angenommen wurde. Demnach soll die Gemeindeverwaltung bei den in den nächsten Jahren anstehenden Breitbanderschließungsmaßnahmen im Außenbereich, individuell prüfen, ob eine Straßenbeleuchtung in der Anwohnerschaft gewünscht wird. Installiert werden soll eine Straßenbeleuchtung aber nur in Weilern mit mindestens 6 Wohngebäuden. Ferner soll es im Außenbereich auch nur eine Grundbeleuchtung geben, keine Ausleuchtung nach DIN. Für Bushaltestellen gelten Ausnahmen. Dies kann seitens der Verwaltung individuell geprüft werden – als Beispiel wurde in der Sitzung hier der Bereich Aichenrain an der Kreisstraße genannt. Darauf konnte sich der Gemeinderat verständigen und die Gemeindeverwaltung wird dies nun aufgreifen und in der anstehenden Feinplanung für die Breitbanderschließung einbringen. Impulsgeber für die Diskussion war eine Anfrage eines Mitbürgers aus Kohlwald-Hof.

Beim Tagesordnungspunkt 8 – Verschiedenes wurde kurz über die aktuellen Baumaßnahme in der Eisbachstraße betreffend des Regenüberlaufbeckens diskutiert. Die Maßnahme läuft im Zeitplan. Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Anregung, ob denn nicht die Schaltzeiten optimiert werden könnten, da es gelegentlich Rückstau in die B19 gibt. Ferner kam der Hinweis, ob nicht Samstag und Sonntag die Ampel ganz ausgeschalten werden kann, um den Verkehrsfluss bei geringer Verkehrsbelastung zu vereinfachen. Dies sah die Verwaltung eher kritisch, falls es dann doch zu Begegnungsverkehr in der Engstelle kommt. Man wird dies aber abklären.
Es kam ferner der Hinweis, ob ein Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich Untere Schloßhalde/ Schulstraße installiert werden könnte.
Weitere Themen waren die Verschmutzung durch Pferdemist auf Straßen und Wegen. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläuterte die Verwaltung, dass dieser - ebenso wie bei Hundekot - durch den Reiter beseitigt werden muss.
Zum Spielplatz Eisbachstraße wurde aus der Mitte des Gemeinderates eine Bitte der Anwohnerschaft eingebracht, ob nicht ein Zaun an der Hangkante zur Eisbachstraße installiert werden könnte um die Absturzgefahr zu verringern. Im Gemeinderat wurde dies unterschiedlich gesehen. Wenn, dann könnte sich der Gemeinderat mehrheitlich nur eine Bepflanzung vorstellen. Die Gemeindeverwaltung wird dies prüfen.
Nach weiteren kurzen Wortmeldungen konnte die öffentliche Sitzung um 20.40 Uhr geschlossen werden. Es schloss sich noch eine nichtöffentliche Sitzung an. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für den 17. Mai 2021 – wieder in der Stephan-Keck-Halle - geplant.